Ihr/Ihre Arbeitgeber/in informiert uns im Rahmen der monatlichen Beitragsmeldungen über die Pensionierung. Wir berechnen Ihre Pensionshöhe und senden Ihnen ein persönliches Schreiben mit dem notwendigen Antragsformular. Dieses ist ausgefüllt und gegebenfalls mit den entsprechenden Nachweisen an uns zu retournieren. Nach Erhalt aller notwendigen Dokumente kann mit der Zahlung Ihrer Pension begonnen werden.
Zu Pensionsantritt
Meine Pensionierung steht vor der Tür.
Was muss ich tun, um mein Geld zu erhalten?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Erst wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, rechnen wir Ihr Pensionskassenkonto in eine lebenslange Pension um.
Alterspension /
vorzeitige Alterspension
Das im Pensionskassenvertrag festgelegte Pensionsalter muss erreicht sein, in der Regel ist dieses unabhängig vom staatlichen Pensionsalter.
Berufsunfähigkeitspension
Ihr Arbeitsverhältnis muss aufgrund der Berufsunfähigkeit beendet worden sein und ein Anspruch auf eine staatliche BU-Leistung (ASVG-Bescheid) bestehen.
Welche Verfügungsmöglichkeiten habe ich?
Einmalige Auszahlung des Pensionsanspruches
Bis zu einer Höhe von € 15.600,-- (Stand 2024) können Sie sich Ihr Guthaben einmalig auszahlen lassen. Sie erhalten von uns nach Abrechnung automatisch ein persönliches Schreiben mit dem notwendigen Formular. Einfach ausfüllen und retournieren.
Lebenslange Pension
Liegt Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze, erhalten Sie von uns eine lebenslange Pensionsauszahlung. Nach Abrechnung erhalten Sie von uns ein persönliches Schreiben mit dem Antrag auf Pensionsleistung. Einfach ausfüllen und mit den erforderlichen Beilagen an uns retournieren.